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Frankreich

Schutzsuchenden wird Zugang zu Lager in Grande-Synthe verwehrt

Berlin. In der vergangenen Woche ist sechs Afghanen der Zutritt zum Flüchtlingslager im französischen Grande-Synthe verwehrt worden. Das Camp wurde im März 2016 errichtet, um allen Flüchtlingen eine sichere Unterkunft und eine Basisversorgung zu bieten. Der Stadtrat, der das Lager gemeinsam mit der französischen Regierung und der Lagerleitung verwaltet, hat nun jedoch beschlossen, allein reisende Männer nicht mehr ins Camp aufzunehmen.

Diese Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der die Behörden in Nordfrankreich zunehmend Druck auf die Flüchtlinge ausüben. Ärzte ohne Grenzen kritisiert diese Entscheidung und ruft die französischen Behörden dazu auf, allen Schutzsuchenden Zugang zum Flüchtlingslager zu gewähren. Es darf keine Zugangsbeschränkungen geben, solange die volle Kapazität nicht erreicht ist.

„80 Prozent der Menschen hier im Lager sind allein reisende Männer”, sagt Franck Esnée, Koordinator von Ärzte ohne Grenzen. „Indem man ihnen den Zugang zum Lager verwehrt, verleugnen die Behörden den eigentlichen Sinn und Zweck des Flüchtlingslagers, nämlich Schutzsuchenden angemessene Lebensumstände zu bieten, unabhängig davon, wer sie sind.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Flüchtlinge in Grande-Synthe abgewiesen wurden. Allein zwischen dem 22. Juni und 2. Juli 2016 hat Ärzte ohne Grenzen 34 Fälle dokumentiert, in denen Menschen abgewiesen wurden - darunter drei Minderjährige, ein Mann mit Behinderung und eine schwangere Frau -, obwohl ausreichend Platz für Neuankommende zur Verfügung gestanden hätte. Lokale Behörden haben außerdem einen Brief im Camp veröffentlicht, der damit droht, Flüchtlinge zwangsweise auszuquartieren, wenn diese zu lange im Lager bleiben. Dies entspricht nicht den Gründungsprinzipien des Flüchtlingslagers, das Ärzte ohne Grenzen mit dem Bürgermeister von Grande-Synthe errichtet hat.

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Lena Langbein
Lena Langbein
- Media Relations