Spendenquittung
Die Spendenquittungen für das Jahr 2024 versenden wir Ende Februar 2025. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Finden Sie hier alle Informationen rund um Ihre Spendenbescheinigung für das Finanzamt und Wissenswertes zum vereinfachten Spendennachweis.
Danke, dass Sie uns unterstützen! Private Spender*innen von Ärzte ohne Grenzen erhalten für Zuwendungen ab einem jährlichen Gesamtbetrag von 20 Euro automatisch im Folgejahr eine Jahresspendenquittung - gängige Begriffe für diese Jahresquittungen sind auch "Spendenbescheinigung" und "Zuwendungsbestätigung". Diese erhalten Sie in der Regel im Laufe des Februars des darauffolgenden Jahres.
Wenn Sie bereits jetzt eine Jahresquittung benötigen, können Sie diese jederzeit mit dem Formular-Link unten anfordern. Halten Sie dafür bitte Betrag und Spendenjahr sowie Ihre Kontaktdaten bereit.
Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder und Spender*innen, die mehr als 3.000 Euro im Jahr spenden, erhalten drei bis vier Wochen nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung, um ihre Spende steuerlich absetzen zu können. Der Versand erfolgt automatisch, Sie müssen diese Einzelquittungen also nicht bei uns anfordern.
Die häufigsten Fragen zu Ihrer Spendenquittung haben wir unten für Sie zusammengefasst. Steuerrechtliche Fragen beantwortet Ihre Steuerberater*in, gegebenenfalls auch das zuständige Finanzamt.
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Meine Spendenquittung
Wann erhalte ich meine Jahresspendenquittung?
Jeweils Ende Februar schicken wir Ihnen unaufgefordert eine Spendenquittung über sämtliche Ihrer im Vorjahr geleisteten Zuwendungen.
Sollten Sie eine Jahresspendenquittung benötigen, können Sie diese per Bestellformular anfordern. Unternehmen erhalten ca. drei bis vier Wochen nach Verbuchung der Spende eine Einzelquittung, um ihre Spende steuerlich absetzen zu können.
Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail, sollten Sie eine ältere Jahresspendenquittung noch nicht erhalten haben.
Versendet Ärzte ohne Grenzen digitale Spendenquittungen?
Derzeit versenden wir digitale Quittungen nur im Einzelfall auf direkte Anfrage.
Im Jahr 2025 erhalten Spender*innen die Jahresquittung teilweise in digitaler Form.
Für die E-Mails nutzen wir die Absender-Adresse: [email protected]
Die Quittung befindet sich als PDF-Dokument im Anhang der E-Mail. Das PDF können Sie herunterladen und abspeichern oder ausdrucken.
Bitte prüfen Sie immer auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie eine Quittung von Ärzte ohne Grenzen erwarten.
Welche E-Mail Adressen nutzt Ärzte ohne Grenzen?
Ärzte ohne Grenzen nutzt unterschiedliche E-Mail Adressen. Der Spendenservice verwendet für den Versand von Informationen folgende Absender-Adressen:
Beide Adressen sind korrekt. Sollten Sie einmal unsicher sein, ob eine E-Mail tatsächlich von uns stammt, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Warum habe ich keine Jahresspendenquittung erhalten?
Sollten Sie von uns Ende Februar keine Jahresspendenquittung erhalten haben, kann das zwei Ursachen haben:
- Falls die betreffende Zuwendung bereits mit einer Einzelquittung bestätigt wurde, wird sie auf der Jahresquittung nicht nochmals vermerkt (jede Spende darf grundsätzlich nur einmal quittiert werden).
- Spenden, die kurz vor Jahreswechsel per Lastschrift oder Überweisung angewiesen werden, verbuchen wir wegen der Feiertage womöglich erst nach Neujahr. Solche Spenden werden dann erst in der Quittung für das neu angebrochene Jahr ausgewiesen.
Sollten diese Fälle auf Sie nicht zutreffen und Sie haben dennoch keine Spendenquittung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected] oder per Telefon unter +49 30 700 130 130.
Was passieren kann, wenn ich seit meiner Spende umgezogen bin?
Sollten Sie einen Nachsendeantrag gestellt haben, erhalten Sie möglicherweise eine noch mit Ihrer vorherigen Anschrift versehene Jahresspendenquittung. Bitte schicken Sie uns die falsch adressierte Quittung zurück und geben Sie uns Ihre neue Anschrift bekannt, damit wir Ihnen eine korrigierte Quittung zukommen lassen können.
Senden Sie die falsch adressierte Quittung bitte an:
Ärzte ohne Grenzen
Spendenabteilung
Schwedenstraße 9
13359 BerlinWas muss ich bei einer Spendenaktion berücksichtigen?
Sollten Sie eine Spendenaktion durchgeführt haben und Sie als Initiator*in eine Sammelspende an Ärzte ohne Grenzen weitergeleitet haben, können wir Ihnen hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen. Hintergrund ist, dass nur diejenige Person Anspruch auf eine Spendenbescheinigung hat, deren geldwertes Vermögen sich verringert. Gern stellen wir den beteiligten Personen eine Spendenbescheinigung über deren jeweils gespendeten Einzelbetrag aus. Setzen Sie sich dafür bitte mit unserem Spendenservice in Verbindung.
Kann ich Zuwendungen ohne Spendenquittung steuerlich geltend machen?
Spenden von höchstens 300 Euro an Ärzte ohne Grenzen können Sie dem Finanzamt ohne Spendenquittung belegen. Bis zu diesem Betrag genügt ein vereinfachter Nachweis. Reichen Sie dafür beim Finanzamt einen Kontoauszug ein, auf dem Ihre Spende aufgeführt ist, und fügen Sie einen Freistellungstext gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EstDV bei.
Diesen Freistellungstext haben wir für Sie vorbereitet. Sie finden ihn am Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende sowie hier als Download.
Ende 2020 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Grenze rückwirkend von 200 auf 300 Euro angehoben wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren einige unserer Printprodukte für 2021 schon gedruckt. Weil wir sparsam mit Ihren Spendengeldern umgehen und Ressourcen schonen wollen, haben wir uns entschieden, die bereits produzierten Zahlscheine trotz des inzwischen veralteten Texts aufzubrauchen.