Testamente und Nachlässe
Ein Testament für das Leben
Alle wichtigen Informationen zu Testamentsspenden an Ärzte ohne Grenzen finden Sie in unserer kostenfreien Informationsbroschüre. Bestellen Sie unverbindlich Ihre gedruckte Broschüre oder laden Sie diese im PDF-Format herunter.
Ein Versprechen von unschätzbarem Wert
Vielen Menschen ist es ein Anliegen, am Ende ihres Lebens etwas Bleibendes zu hinterlassen. Denken Sie auch über dieses Thema nach? Gerne können Sie unsere Organisation in Ihre Überlegungen einbeziehen. Wenn Sie uns in Ihrem Nachlass bedenken, tragen Sie dazu bei, die Gesundheit und Zukunft von Menschen positiv zu beeinflussen: Erbschaften und Vermächtnisse versetzen uns in die Lage, schnell und effektiv überall dort medizinische Nothilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird. Unsere Arbeit wird für uns so längerfristig planbar, und Ihr Letzter Wille kann so weit mehr sein als eine finanzielle Unterstützung: Er ist ein Versprechen, dass auch in Zukunft viele Menschenleben gerettet werden.
Erwägen auch Sie, Ärzte ohne Grenzen zu bedenken? Sie sind in guter Gesellschaft: Allein im Jahr 2023 haben uns 173 Unterstützer*innen mitgeteilt, dass sie uns in ihren Testamenten oder auch in Lebensversicherungen als Nachlassempfänger bedacht haben. Wie auch Sie eine Spende in Ihrem Letzten Willen verfügen können, erfahren Sie in unserer kostenfreien Informationsbroschüre "Ein Testament für das Leben".
Das sagen unsere Unterstützer*innen
Ihr Nachlass ist in guten Händen
Wenn Sie unsere Organisation als Erbin einsetzen, sorgt unser Team für Nachlassbearbeitung dafür, dass Ihr Letzter Wille ganz nach Ihren Wünschen und mit Umsicht und Sorgfalt erfüllt wird. Wir lösen beispielsweise Ihren Haushalt und Ihre Konten auf, wir kündigen Verträge z.B. bei Stromanbietern und erfüllen mögliche Vermächtnisse, die in Ihrem Testament festgelegt sind. Immobilien und Wertgegenstände lassen wir von Sachverständigen begutachten und veräußern sie zu angemessenen Preisen. Als gemeinnütziger Verein ist Ärzte ohne Grenzen von der Erbschaftssteuer befreit, Ihre Zuwendungen kommen also zu 100 Prozent bei uns an.
Die Expertin erklärt
Kerstin Heße ist Anwältin und fachliche Leiterin unserer Nachlassabteilung.
Im Video stellt sie ihre Arbeit vor und gibt Antworten zu den Themen Testament und der Nachlassbearbeitung bei Ärzte ohne Grenzen.
Sprechen Sie uns an!
Unsere sachkundigen Ansprechpartner*innen unterstützen Sie gerne im direkten Gespräch, sollten Sie Fragen zur Erstellung eines Testaments zugunsten von Ärzte ohne Grenzen haben. Auch als Angehörige, Miterb*in oder Testamentsvollstrecker*in stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir beraten Sie kompetent, diskret und unverbindlich.
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um die Testamentsspende.
Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da.
Häufige Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?
Als Erb*innen eingesetzte Personen treten als Rechtsnachfolger*innen in Ihre Fußstapfen; sie übernehmen damit sämtliche Rechte und Pflichten und müssen Ihren letzten Willen erfüllen. Es sollte aus Ihrem Testament klar hervorgehen, wen Sie als Erb*in einsetzen. Dabei müssen Sie mindestens eine Erb*in benennen.
Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie Personen oder Organisationen, also Vermächtnisnehmer*innen Ihrer Wahl, nicht Ihr gesamtes Erbe, sondern zum Beispiel Wertgegenstände, bestimmte Geldbeträge, oder festgelegte prozentuale Anteile am Erbe. Ihre Erb*innen sind verpflichtet, die von Ihnen ausgesetzten Vermächtnisse zu erfüllen.
Berät Ärzte ohne Grenzen beim Verfassen des Testaments oder gibt es Vordrucke?
Die Regelung des eigenen Nachlasses ist kein einfaches Thema und die Entscheidung braucht Zeit zum Reifen. Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihren Überlegungen unterstützen können. Kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen Ihre Fragen ganz unverbindlich. Für eine rechtliche Beratung stellen wir gern den Kontakt zu Rechtsanwält*innen her.
Da es sich beim Testament um eine sehr persönliche Angelegenheit handelt, gibt es dafür keine Vordrucke. In unserer Informationsbroschüre finden Sie jedoch einige Mustertestamente, die Ihnen zur Orientierung dienen können. Falls Sie sich entscheiden sollten, Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament zu bedenken, ist vor allem wichtig, dass Sie folgende Angaben aufnehmen:
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Schwedenstraße 9
13359 Berlin
Optional:
Vereinsregister AG Charlottenburg Berlin
Vereinsregisternummer: VR 21575 B
Wie sollte ich mein Testament aufbewahren?
An einem im Todesfall leicht auffindbaren Ort, zum Beispiel beim Amtsgericht oder bei Notar*innen – auch ein handgeschriebenes Testament können Sie dort hinterlegen. Ihnen nahestehenden Personen sollten Sie den Aufbewahrungsort mitteilen. Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Testamentsregister. Dort lassen sich notariell beurkundete und amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge rasch ausfindig machen, denn Amtsgerichte sowie Notar*innen lassen sie dort registrieren.
Kann ich meine Testamentsspende ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ohne Angabe von Gründen ergänzen, ändern, oder mittels eines neuen Testaments widerrufen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie es notariell oder handschriftlich verfasst haben.
Kann ich Ärzte ohne Grenzen mit Immobilien oder Wertgegenständen bedenken?
Ja, das ist möglich, Sie können uns eine Immobilie oder einen Wertgegenstand vererben oder vermachen. Wir werden dafür sorgen, dass diese sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft oder versteigert werden. Damit erzielte Erlöse fließen in unsere weltweiten Hilfsprojekte.
Wie erfährt Ärzte ohne Grenzen von meinem Testament?
Es steht Ihnen natürlich frei, uns zu Lebzeiten über Ihre Entscheidung zu informieren, Ärzte ohne Grenzen mit Ihrem Nachlass zu bedenken. Das müssen Sie jedoch keinesfalls tun. Im Erbfall informiert das Nachlassgericht nach Eröffnung des Testaments sämtliche Erb*innen und Vermächtnisnehmer*innen. Jene Person, die Ihr Testament verwahrt oder findet, ist dazu verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben; dies gilt auch für ein nicht notariell beglaubigtes Testament.
Kann ich Ärzte ohne Grenzen als Begünstigte in eine Versicherung einsetzen?
Ja, in Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung können Sie die Organisation Ärzte ohne Grenzen als Begünstigte einsetzen. Da Vertragsbedingungen je nach Versicherung unterschiedlich ausfallen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Versicherungsberater*in. Um Ärzte ohne Grenzen als Begünstigte in eine Versicherungspolice einsetzen zu können, benötigen Sie folgende Angaben:
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Schwedenstraße 9
13359 Berlin
Vereinsregister AG Charlottenburg, Berlin
Vereinsregisternummer: VR 21575 B
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE72 3702 0500 0009 7097 00
BIC: BFSWDE33XXX
Ärzte ohne Grenzen ist umgezogen. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Ärzte ohne Grenzen in Ihrem Testament bedacht haben, brauchen Sie diesbezüglich nichts zu ändern. Auch mit unserer bisherigen Adresse (Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin) kann Ihre Testamentsspende eindeutig zugeordnet werden.
So wirkt Ihre Spende
Dank Ihrer Spende konnten wir im Jahr 2023
- 16.272.300 ambulante Konsultationen abhalten
- 4.268.600 Patient*innen wegen Malaria behandeln
- 425.500 Konsultationen zur psychischen Gesundheit abhalten
- 320.700 Geburten begleiten
- 118.100 chirurgische Eingriffe vornehmen