Als Stiftung helfen
Ihre Stiftung für Menschen in Not
In der medizinisch-humanitären Nothilfe und der Förderung des Gesundheitswesens können wir gemeinsam viel bewegen. Auch wenn Sie sich mit Ihrer Stiftung anderen Zwecken verschrieben haben, wie zum Beispiel der Hilfe für Kinder und Jugendliche oder für diskriminierte und vertriebene Menschen, finden Sie mit uns gemeinsam ein konkretes Projekt, das Sie gezielt fördern können. Sprechen Sie uns gerne an!
Sofern es Ihre Satzung erlaubt, freuen wir uns sehr, wenn Sie die weltweite medizinisch-humanitäre Hilfe von Ärzte ohne Grenzen mit einer freien Zuwendung unterstützen. Damit können wir schnell und unkompliziert helfen, wo immer wir am dringendsten gebraucht werden.
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihr Engagement zur Verfügung.
Was unsere Partnerschaft ausmacht
Wir sind mit allen behördlichen Anforderungen vertraut, die Ihre Stiftung erfüllen muss, und pflegen die Partnerschaft mit Ihnen individuell und zuverlässig. Es ist uns wichtig, Sie regelmäßig und transparent darüber zu informieren, wofür wir Ihre Zuwendung verwenden und wie sie wirkt. Sie erhalten von uns:
- unseren Jahres- und Finanzbericht per E-Mail oder Post: Der Jahresbericht enthält unter anderem unseren Jahresabschluss inklusive einer detaillierten Darstellung unserer Einnahmen und Ausgaben.
- einen Projektbericht: Bei Bedarf berichten wir im Falle einer zweckgebundenen Förderung einmal jährlich zum Fortschritt des Projekts.
- Einladungen zu Veranstaltungen: Expert*innen, die mit Ärzte ohne Grenzen im Einsatz waren, berichten Ihnen in kleinem Kreis über unsere Arbeit in den Projekten - in Ihrer Nähe und in Live-Streams.
eine Zuwendungsbestätigung: Zeitnah nach Erhalt Ihres Förderbetrages senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung, auf Wunsch auch als Sammelbestätigung zu Beginn des Folgejahres.
Das sagen unsere Stiftungspartner*innen
Aktuelle Projekte für eine zweckgebundene Förderung
Alternativ zu einer ungebundenen Zuwendung zur Unterstützung unserer weltweiten medizinischen Nothilfe haben Sie als Stiftung auch die Möglichkeit, ausgewählte Projekte zweckgebunden zu fördern. Diese Projekte stellen wir Ihnen hier vor. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, alle Informationen gebündelt in unserer Stiftungsbroschüre herunterzuladen.
Hilfe für Kinder in einer Ernährungskrise
Konflikte und Vertreibung: Abseits der Öffentlichkeit ereignet sich in Nordwest-Nigeria eine Krise, die vor allem Kinder trifft.
Hilfe für Geflüchtete in Bangladesch
Eine Million Rohingya leben im Geflüchtetencamp in Cox’s Bazar. Nachdem internationale Hilfe stark reduziert wurde, wächst die Not.
Nothilfefonds von Ärzte ohne Grenzen
Unser Nothilfe-Fond lässt unsere Teams schnell auf humanitäre Krisen reagieren und unmittelbar Hilfe leisten.
Ihre Stiftung für Menschen in Not
In unserer Broschüre finden Sie noch einmal alle Informationen an einem Ort. Zum Herunterladen oder auf Wunsch per Post.
Sie möchten unsere weltweite Nothilfe unterstützen, doch weder eine zweckungebundene Förderung noch die Unterstützung der drei Projekte entspricht Ihrem Stiftungszweck? Dann melden Sie sich gerne bei uns, damit wir gemeinsam ein für Sie passendes Projekt finden können.
Freistellungsbescheid
Ärzte ohne Grenzen fördert im Sinne der §§51 ff. AO sowohl mildtätige Zwecke als auch die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Den jeweils aktuellen Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid finden Sie hier zum Download.
Bankverbindung für Ihre Zuwendung
Ärzte ohne Grenzen e.V.
Ggf. Verwendungszweck
(falls eine projektbezogene Förderung vereinbart wurde)
IBAN: DE34 3702 0500 0009 8098 09
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Hinweise: Aufgrund unserer Werte und Prinzipien nehmen wir aus einigen Branchen keine Spenden an. Dazu zählen unter anderem die Waffen und Rüstungsindustrie, Rohstoffförderung (Erdgas, Erdöl, Gold, Diamanten), Tabakindustrie sowie pharmazeutische Forschung. Dies gilt auch für Stiftungen und Vereine, die den oben genannten Branchen nahestehen oder zuzuordnen sind.
Bitte beachten Sie zudem: Spendenquittungsberechtigt sind gemäß geltendem Steuerrecht die Personen, die einen unmittelbaren Vermögensverlust erfahren. Wenn Sie Ihre Gäste vor einer Spendenaktion darauf hinweisen, dass Sie die Sammlung an Ärzte ohne Grenzen weiterleiten werden, sind diese berechtigt, eine Quittung für ihre Spende zu erhalten. Daher können wir in bestimmten Fällen keine Spendenbescheinigung über den Gesamtbetrag der Spendensammlung auf Ihren Namen ausstellen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ärzte ohne Grenzen Spenden von Ihrem Unternehmen, Ihrem Verein oder Ihrer Stiftung annehmen kann und ob Sie für Ihr Engagement eine Spendenbescheinigung erhalten können, sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Spendenaktion an. Vielen Dank!
Dank Ihrer Spende konnten wir im Jahr 2023
- 16.272.300 ambulante Konsultationen abhalten
- 4.268.600 Patient*innen wegen Malaria behandeln
- 425.500 Konsultationen zur psychischen Gesundheit abhalten
- 320.700 Geburten begleiten
- 118.100 chirurgische Eingriffe vornehmen