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Syrien

Sehr viele Verletzte in Kliniken in Ost-Ghuta – 13 Gesundheitseinrichtungen innerhalb von drei Tagen angegriffen

Berlin, 21. Februar 2018. Von Ärzte ohne Grenzen unterstützte Kliniken in Ost-Ghuta in Syrien haben einen Massenandrang mit Hunderten Verletzten und Toten gemeldet. In den vergangenen drei Tagen wurden 13 dieser Gesundheitseinrichtungen angegriffen und dabei zerstört oder beschädigt. Die medizinische Versorgung in der Region verschlechtert sich dadurch weiter massiv und die Belagerung erschwert es den Ärzten vor Ort, lebensrettende medizinische Hilfsgüter und Medikamente zu beschaffen. Ärzte ohne Grenzen appelliert dringend an die syrische Regierung und alle kriegführenden Parteien, vorrätige medizinische Gegenstände sofort den medizinischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht wiederholt Ärzte ohne Grenzen die Forderung, medizinisches Personal, Patienten und medizinische Einrichtungen bei Auseinandersetzungen im Rahmen dieses Konflikts nicht anzugreifen. Schwerverletzte müssen die Möglichkeit bekommen, Ost-Ghuta zu verlassen.

In den vergangenen zweieinhalb Tagen wurden 1.285 Verletzte und 237 Tote von insgesamt zehn Einrichtungen gemeldet, die Ärzte ohne Grenzen durchgehend, und von acht, die Ärzte ohne Grenzen punktuell unterstützt. Die Zahlen stammen aus dem Zeitraum von 18. Februar bis zum frühen Morgen des 21. Februar und bilden nur einen Teil der Opfer ab. Diese Zahlen stammen nur von jenen Gesundheitszentren, die von Ärzte ohne Grenzen Hilfe erhalten. Darüber hinaus haben auch andere Einrichtungen Verwundete behandelt. Seit Beginn dieses Jahres bis zum 18. Februar hatten die von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Kliniken mehr als 1.600 Verletzte und mehr als 180 Tote gemeldet.

„Wir können die von uns unterstützten Einrichtungen weiterhin mit einigem medizinischem Basismaterial versorgen“, erklärt Lorena Bilbao, Projektkoordinatorin von Ärzte ohne Grenzen in Syrien. „Aber bestimmtes lebensrettendes Material bekommt man schlicht und einfach nicht. Wir appellieren an alle in und um Ost-Ghuta, die über medizinische Ausrüstung verfügen, diese dringend den Ärzten zur Verfügung zu stellen. Menschenleben hängen davon ab!“

Selbst wenn einer der sehr seltenen offiziellen UN/ICRC-Konvois Zugang zu Ost-Ghuta erhält, werden medizinische Artikel, wie Betäubungsmittel, abgewiesen oder entfernt. Berichten zufolge gibt es noch medizinische Restbestände in Ost-Ghuta. Derzeit kann aber kein medizinisches Personal darauf zugreifen.

Noch verfügen die Teams über ausreichende Kapazitäten, um medizinische Einrichtungen mit einer Reihe lebenswichtiger Medikamente und medizinischer Versorgungsgüter zu versorgen. Aber diese Bestände sind begrenzt. Ärzte ohne Grenzen hat momentan beispielsweise noch Beutel mit intravenöser Flüssigkeit für etwa 200 schwere und 2.000 mittelschwere Traumafälle, und der Vorrat an Fäden für die Wundbehandlung und chirurgische Eingriffe reicht noch für 2.000 bis 3.000 Patienten. Aber sämtliche Vorräte an Blutbeuteln, allgemeinen Narkosemitteln und intravenösen Antibiotika, die für größere chirurgische Eingriffe benötigt werden, sind in den von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Einrichtungen aufgebraucht. Dieser Engpass ist alarmierend, insbesondere wenn der Konflikt mit unverminderter Intensität weitergeführt wird.

Ärzte ohne Grenzen betreibt im Norden Syriens fünf Gesundheitseinrichtungen und drei mobile Klinikteams und hat Partnerschaften mit fünf Einrichtungen. Aus der Ferne unterstützt Ärzte ohne Grenzen landesweit etwa 50 Gesundheitseinrichtungen in Regionen, in denen Mitarbeiter nicht direkt vor Ort sein können. Die Organisation ist nicht in Gebieten tätig, die vom Islamischen Staat kontrolliert werden, da es von dessen Führung keine Zusicherungen im Hinblick auf Sicherheit und Unparteilichkeit gegeben hat. Ärzte ohne Grenzen kann auch nicht in von der Regierung kontrollierten Gebieten arbeiten, da diese der Organisation bislang den Zugang verwehrt. Um die Unabhängigkeit von politischem Druck zu gewährleisten, nimmt Ärzte ohne Grenzen keine staatliche Unterstützung für die Arbeit in Syrien an.